Ohr / Tinnitus
- akute und chronische Entzündungen
- Schwerhörigkeit/Hörgeräteverordnung
- akuter Hörsturz
- Tinnitus
Wir führen alle gängigen Höruntersuchungen durch. Sollte der Tonhörtest (Tonaudiogramm) auffällig sein, erfolgt noch ein Sprachhörtest (Sprachaudiogramm). Zudem messen wir im sogenannten Tympanogramm die Schwingungsfähigkeit des Trommelfells und der
Gehörknöchelchen.
Gerne besprechen wir die Befunde mit Ihnen zusammen und stellen bei Bedarf ein Rezept für ein Hörgerät (Hörgeräteverordnung) aus.
Selbstverständlich können Sie sich die Gehörgänge bei uns reinigen lassen, unabhängig davon, ob Sie ein Hörgeräteträger sind oder nicht.
Wenn Sie unter Ohrengeräuschen (Tinnitus) leiden, kann dies sehr belastend sein.
Bei akut auftretendem Tinnitus sollte man nicht zu lange mit dem Arztbesuch warten! Wichtig ist vor allem der zeitnahe Ausschluss eines Hörsturzes auf dem betroffenen Ohr! Wir behandeln Tinnituspatienten individuell, angepasst an die Dauer und Art des Geräusches.
Wir wenden pflanzliche Therapien an, orale Kortisontherapie, in Ausnahmefällen auch Kortisoninfusionen, sowie moderne Verhaltenstherapien und unverzüglich.